Förderung der Fahrerweiterbildung

Förderung der Fahrerweiterbildung durch Bildungsprämie

Aufgrund einer Änderung der Förderbedingungen ist es nun auch möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung von Busfahrern nach dem BKrFQG über einen sogenannten Prämiengutschein öffentliche Fördermittel zu erhalten. Hierzu müssen bestimmte, nachfolgende näher aufgelistete Bedingungen erfüllt sein.

Achtung:

Geänderte Förderbedingungen: Fahrerweiterbildung nach BKrFQG zurzeit nicht möglich. Bitte aktuelle NWO-Infos hierzu beachten. Wir versuchen, eine Rückkehr zur alten Regelung (s. u.) zu erreichen.

Förderbedingungen

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer dieser Beratungsstellen, die es bundesweit flächendeckend gibt.

Über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800- 2623 000 oder im persönlichen Beratungsgespräch in ihrer Beratungsstelle.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Auch die Berufsgenossenschaft Verkehr gewährt Zuschüsse für bestimmte Weiterbildungsangebote, die Anerkennung nach dem BKrFQG finden. Die sind:

a) Fahrsicherheitstraining (1-tägig)
b) Kombi-Seminar Sicherheitstraining + Seminarmodul "gesund + sicher" (2-tägig)

Einzelheiten finden Sie auf der Website der BG Verkehr.