Grundqualifikation

Grundqualifikation - Was heißt das?

Alle Omnibusfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben bzw. erwerben wollen, müssen eine Grundqualifikation nachweisen, um in der gewerblichen Personenförderung tätig sein zu dürfen. Diese Grundqualifikation kann auf drei verschiedenen Wegen erworben werden:

  • durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK (Voraussetzung Führerschein D)
  • Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht, davon 10 Fahrstunden und eine 90minütige Prüfung vor der IHK)

Das Thema ist insbesondere für Quereinsteiger interessant. Zu beachten ist aber, dass die beschleunigte Grundqualifikation nicht die Fahrerlaubnis D beinhaltet. Diese muss entweder vorher erworben werden oder parallel zur Grundqualifikation.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass nach dem BKrFQG die Berufsausübung ohne die vorgeschriebene Qualifikation eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit empfindlichen Bußgeldern sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer geahndet wird.

Weitere Infos

Weitere Informationen zur Grundqualifikation finden Sie im Merkblatt der IHK. Mehr