Fachkraft im Fahrbetrieb

Der Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb

Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) ist in Deutschland ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf wurde im Jahr 2002 neu eingeführt.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Neben der Qualifizierung zum Führen von Omnibus, Straßenbahn oder U-Bahn beinhaltet die Ausbildung sowohl technische als auch kaufmännische und Dienstleistungs-Qualifikationen, u.a.

  • Beratung von Fahrgästen, Fahrkartenverkauf
  • Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
  • Kaufmännische Betriebsführung
  • Erstellen von Fahrplänen und Disposition des Fahrbetriebes
  • technische Überprüfung und kleinere Wartungsarbeiten an Fahrzeugen

Weiterführende Infos gibt es auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Infos der Agentur für Arbeit über den Beruf "Fachkraft im Fahrbetrieb"

Ausbildunginhalte (Kurzübersicht)

Während der ersten 18 Monate lernen die Auszubildenden z.B.:

  • wie man Busse, Straßenbahnen bzw. U-Bahnen im Netz des Unternehmens führt und dabei auf Sicherheit, Kundenfreundlichkeit, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit achtet
  • wie tarifrechtliche, gesetzliche und vertragliche Bestimmungen im Personennahverkehr anzuwenden sind
  • was in Gefahrensituationen und bei Unfällen zu tun ist
  • was man bei der Planung und Steuerung des Fahrzeug-, Personal- und Mitteleinsatzes beachten muss
  • wie man für Fahrzeugservice und -bereitstellung einschließlich Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit sorgt
  • welche Informationsmedien es gibt und wie man sie einsetzt
  • wie man Auskünfte in einer Fremdsprache erteilt
  • wie Leistungen verkauft werden
  • wie die erforderlichen Abrechnungen durchgeführt und Kalkulationen erstellt werden
  • wie man Beschwerden auswertet
  • wie man Kundenbedürfnisse ermittelt und bei der kundengerechten Weiterentwicklung der Produkte des Unternehmens sowie bei der Qualitätskontrolle mitwirkt
  • wie Kunden im Normalverkehr und bei Störungen informiert werden
  • wie die Kontrollinstrumente überwacht und bedient werden
  • wie man Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzt
  • was man bei der Kundenberatung beachten muss und wie man über Tarife und Linienverbindungen sowie Zusatzangebote des öffentlichen Personennahverkehrs Auskunft gibt
  • was bei der Erstellung der Fahrpläne zu beachten ist
  • wie Kunden im Normalverkehr und bei Störungen informiert werden
  • wie die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge veranlasst wird
  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden
  • Fahrzeuge pflegen und warten
  • Betriebsbereitschaft von Verkehrsmitteln überprüfen
  • Dienstleistungen von Verkehrsunternehmen anbieten und erbringen
  • Betriebsbereitschaft von Schienenfahrzeugen überprüfen
  • Fahrzeuge auf dem Schienennetz einsetzen
  • mit Kunden der Verkehrsunternehmen umgehen
  • das eigene Verkehrsunternehmen repräsentieren
  • Personenverkehr durchführen
  • bei der Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken
  • die Arbeitsbedingungen mitgestalten
  • kostenbewusst handeln
  • Fahrzeuge sicher und kundenfreundlich führen
  • elektronische Geräte einsetzen

Während der zweiten 18 Monate lernen die Auszubildenden z.B

Ausbildung im Betrieb

Ausbildung in der Berufsschule
 

in den Lernfeldern:

In den ersten 18 Monaten

 
  • Arbeitsorganisation, Informations-
  • und Kommunikationssysteme
  • Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr
  • Marketing und Vertrieb
  • Umgang mit Kunden
  • kaufmännische Betriebsführung
  • Planung und Disposition des Fahrbetriebes
  • Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen
  • Rechtsvorschriften im Verkehr
  • Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb
 

Im 1. Ausbildungsjahr:

  • das eigene Verkehrsunter-nehmen repräsentieren
  • Fahrzeuge pflegen und warten
  • Betriebsbereitschaft des KOM (Kraft-Omnibusses) überprüfen
  • mit Kunden der Verkehrsunter-nehmen umgehen
  • Im 2. Ausbildungsjahr:
  • Dienstleistungen von Verkehrsunternehmen anbieten und erbringen
  • Personenverkehr durchführen
  • Betriebsbereitschaft von Schienenfahrzeugen überprüfen
  • bei der Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken
 

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

In den zweiten 18 Monaten

Über die oben genannten Lernfelder hinaus:

  • Qualitätsmanagement
  • Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Einweisung in den Fahrbetrieb
  • Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung
 

Im 3. Ausbildungsjahr:

  • die Arbeitsbedingungen mitgestalten
  • Fahrzeuge auf dem Schienennetz einsetzen
  • kostenbewusst handeln
  • Fahrzeuge sicher und kundenfreundlich führen
  • elektronische Geräte einsetzen
 

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr