NWOmnibus-News-05-2012

10.000 Arbeitsplätze und Existenz von über 400 mittelständischen

privaten Omnibusunternehmen gefährdet

Die neue Regelung von anzuwendenden Tarifverträgen im ÖPNV in Nordrhein-
Westfalen, die aktuell von der Landesregierung vorbereitet wird, bedroht mehr als
400 mittelständische privaten Busunternehmen in ihrer Existenz. Damit verbunden
sind 10.000 Arbeitplätze. In Kürze trifft das Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales die Entscheidung darüber, ob entgegen allen rechtlichen Bedenken nur der
ver.di-Tarifvertrag oder im Sinne der mittelständischen Wirtschaft auch der NWOTarifvertrag
für repräsentativ eingestuft wird.

Die Fakten:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ist zum 01.05.2012 in Kraft getreten. Für den
Öffentlichen Personennahverkehr ist eine Sonderregelung vorgesehen: Es gilt hier nicht
der gesetzliche Mindestlohn von 8,62 Euro, vielmehr sind in diesem Bereich repräsentative
Tarifverträge anzuwenden.


Für den straßengebundenen ÖPNV gibt es derzeit zwei bedeutende Tarifverträge: den
Spartentarifvertag für die kommunalen Verkehrsbetriebe und den NWO-Tarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe. Letzterer liegt derzeit bei € 11,65 (Lohngruppe 3) - und damit ein
Viertel über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,62 Euro.


Der beratende Ausschuss zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen konnte
sich nicht auf eine Empfehlung einigen. Die Gewerkschaftsseite, insbesondere ver.di, lehnte
den NWO-Tarifvertrag ab. Dagegen sprachen sich die Arbeitgeber - auch der kommunale
Arbeitgeberverband NRW - geschlossen dafür aus, dass beide Tarifverträge für repräsentativ
erklärt werden.


Die Hintergründe:
Dennoch setzt ver.di alles in Bewegung, um nur den eigenen Spartentarif für die
kommunalen Verkehrsbetriebe für repräsentativ erklären zu lassen. Damit will ver.di
ganz offfensichtlich erreichen, dass das private Omnibusgewerbe sich nicht mehr im
ÖPNV betätigt. Dabei hat sich im Bereich des ÖPNV in NRW über Jahrzehnte eine gute
Kooperation entwickelt. Die kommunalen Verkehrsunternehmen sind im überwiegenden
Besitz der Genehmigungen nach dem PBefG. Für die Erbringung der Fahrleistung werden
je nach Unternehmen bis zu 50 % private Omnibusunternehmen als Auftragsunternehmer
eingesetzt.


Als Argument beruft sich ver.di darauf, dass nur ein Tarifvertrag für repräsentativ erklärt
werden kann. Dies widerspricht zum einen dem eindeutigen Gesetzestext und der
Gesetzesbegründung. Auch das Gutachten des renommierten Rechtsprofessors Dr. Stefan
Greiner kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der NWO-Tarifvertrag für repräsentativ
erklärt werden muss.