Schülerbeförderung: Ab kommenden Montag auch Impfangebot für Fahr- und Begleitpersonal

LANGENFELD. Fahr- und Begleitpersonal in der Schülerbeförderung zu Grundschulen, Sonder- und Förderschulen sowie in der Beförderung erwachsener behinderter Menschen kann ab dem kommenden Montag, 8. März, einen Impftermin mit dem örtlichen Impfzentrum vereinbaren. Diese Gruppe fällt, ebenso wie Lehrer und Erzieher, in die Prioritätsgruppe 2 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Somit kann das Fahrpersonal der privaten Busunternehmen das durch NRW-Gesundheitsminister Laumann am 3. März angekündigte Impfangebot nutzen. „Das hat uns das Gesundheitsministerium auf Nachfrage schriftlich bestätigt“, erklärt Christian Gladasch, Geschäftsführer des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO).

Fahrpersonal, das allerdings in den Verkehrsarten Linienverkehr und Schülerverkehr tätig ist, gehört zur Prioritätsgruppe 3 und ist erst später an der Reihe. Anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion über nicht wahrgenommene oder abgesagte Impftermine und drohenden Verfall von Impfstoff hat der NWO aber bei den NRW-Gesundheitsämtern angeregt, Fahrpersonal aus Prioritätsgruppe 3 im Einzelfall früher zu berücksichtigen. Laut Corona-Impfverordnung des Bundes kann von der vorgegebenen Reihenfolge nämlich abgewichen werden. „Unsere Mitgliedsbetriebe bereiten sich derzeit intensiv auf die Impfung ihrer Fahrerinnen und Fahrer vor und erstellen Listen mit den impfwilligen Personen, die in der oben genannten Weise eingesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die Listen proaktiv durch die Unternehmen vor Ort den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden“, erläutert der NWO-Geschäftsführer und betont: „Es müssen alle Mittel ausgeschöpft werden, um das Impfen von Menschen zu beschleunigen, bei denen sich der Kontakt zu anderen kaum vermeiden lässt.“

Langenfeld, 5. März 2021