Die neuen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten, die Sie gestern von uns per NWO-Direkt erhalten haben, haben zu vielen Nachfragen in der NWO-Geschäftsstelle geführt. Eine davon: Akzeptiert der digitale Fahrtenschreiber die neue Aufteilung der 45-minütigen Pause? Dazu ein klares „Nein“ von Olaf Horwarth, der beim NWO als zertifizierter Trainer regelmäßig die Schulungen zur Benutzung des Tachografen durchführt. „Für die Neuregelungen wäre ein Update nötig, das sicher erst wesentlich später kommen wird. Und vermutlich erst dann, wenn es möglich sein wird, in den Tacho die Art der Personenbeförderung einzugeben, wie in den Änderungen gefordert wird“, erklärt Horwarth. Bei der Auswertungssoftware sei der Hersteller verantwortlich, die neuen Regeln zu implementieren. TachoPlus etwa bereite dies schon vor. Auch wenn die neuen Vorschriften bereits am 22. Mai in Kraft treten, bedeutet das: In der Praxis sind diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht anwendbar – und leider bedeuten diese auch mehr Bürokratie für die Unternehmen.
Wie die neuen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Einzelnen aussehen und wie Sie diese anwenden, erklärt Olaf Horwarth von SBS in einem Online-Seminar via Zoom:
„Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer“
Freitag, 17. Mai 2024 | 10.45 - 11-45 Uhr
Horwarth behandelte dabei folgende Aspekte:
• Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
• Alles zur neuen Flexibilität der „Pausenregel“
• Aktuelle Änderung der Vorschrift für die tägliche Ruhezeit
• Die neue „12-Tage-Regelung“ in der Praxis
• Zusammenhang zwischen „12-Tage-Regel" und „neuer“ täglicher Ruhezeit
• Besondere Nachweis- und Mitführungspflichten bei Anwendung der neuen Regeln
• Fallstricke und Besonderheiten in Zusammenhang mit dem digitalen Tacho
• Grenzüberschreitende Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Bedienung des
digitalen Tachos
Anmeldung & Kosten
Wenn Sie an dem Online-Seminar teilnehmen möchten, melden sie sich bitte direkt bei SBS über folgenden Link an:
https://termine.sbs-info.de/events/online-anderung-der-lenk-und-ruhezeiten-fur-busfahrer-ab-220524-online-via-zoom/nAtZj3Swmc9bhjEDbWeq. Die Teilnahmegebühr beträgt 89 Euro zzgl. MwSt..
gez. Jürgen Weinzierl gez. RA Christian Gladasch
1. Vorsitzender Geschäftsführer