FFP2-Maskenpflicht: Fahrpersonal ist nicht für die Kontrolle da

LANGENFELD. Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) geht davon aus, dass weitere Bundesländer dem Vorbild Bayerns folgen und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV einführen könnten. „Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die das Ausbreiten des Virus und der Mutationen verhindert und dadurch das Vertrauen in den ÖPNV gestärkt wird“, sagt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch. Dennoch sieht er keine Notwendigkeit, das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. „Ein Infektionsgeschehen in Fahrzeugen konnte bisher noch nicht nachgewiesen werden. Alle Untersuchungen deuten vielmehr auf ein geringes Risiko hin, wenn die üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden.“ Durch den Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Schul- und Kitaschließungen sowie das Arbeiten im Homeoffice seien die Fahrgastzahlen im ÖPNV weiter gesunken. „Die Menschen sind in ihrer Mobilität aktuell bereits stark eingeschränkt“, sagt Gladasch.

Sollte die FFP2-Maskenpflicht jedoch auch in NRW kommen, darf dem Fahrpersonal keine Kontroll- oder Prüfpflichten und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden. „Das ist Aufgabe des Staates“, betont der NWO-Geschäftsführer. Auch sollten die Fahrer von einer möglichen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen werden, da die maximale Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt sei und danach eine Erholungspause erfolgen müsse. „Die Pausenzeiten der Busfahrer würden dann erheblich in Häufigkeit und Länge zunehmen“, gibt Gladasch zu bedenken. So könne der Fahrbetrieb nicht im heutigen Umfang aufrechterhalten werden.

Anders als sogenannte Alltagsmasken schützen FFP2-Masken nach Angaben der Gesellschaft für Aerosolforschung sowohl den Träger als auch sein Umfeld vor Tröpfchen und Aerosolen, sofern sie kein Ausatemventil haben. „Das Argument des Selbstschutzes kann durchaus Bürger, die vorher den ÖPNV aus Sorge eines Infektionsrisikos gemieden haben, dazu veranlassen, wieder mehr den Bus zu nutzen.“ Eine Tragepflicht könne aber auch abschreckend wirken, und zwar dann, wenn Fahrgäste die Kosten für eine FFP2-Maske nicht aufbringen können oder wollen. „Deshalb muss der Staat ständig überprüfen, ob solche Maßnahmen weiterhin angemessen sind. Dies gilt für alle Grundrechtseinschränkungen zur Pandemiebekämpfung.“

Langenfeld, 15. Januar 2021