Hohe Dieselpreise: Neuer Tankrabatt ist das falsche Mittel, um Busmittelstand in NRW gezielt zu entlasten – Auftraggeber müssen Verantwortung übernehmen 

LANGENFELD. Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) übt massive Kritik an der Einigung der Bundesregierung auf das neue Spritpreis-Entlastungspaket. „Nach dem ersten Tankrabatt und den Lehren daraus – nämlich, dass er eben nicht für eine deutliche und nachhaltige Entlastung mittelständischer Unternehmen gesorgt hat – hatten wir gehofft, dass sich dieser Fehler nicht noch einmal wiederholt“, sagt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch.

Dass die Bundesregierung dieses teure Instrument für den Zeitraum Oktober bis Dezember nun erneut einsetzt, ärgert und enttäuscht den Landesverband besonders. „Seit Monaten fordern Bus- und Transportgewerbe einen Gewerbediesel“, erklärt Gladasch. Stattdessen habe man sich nun auf ein Steuergeschenk nach dem Gießkannenprinzip verständigt. „Die bei den Unternehmen allenfalls ankommende Entlastung von 14 Cent netto ist der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein.“

Diesel ist für Busunternehmen mit einem Anteil von etwa 20% an den Gesamtkosten kein beliebiges Verbrauchsgut, sondern ein zentraler Produktions- und Kostenfaktor. Das zeigt sich etwa bei einer Klassenfahrt oder einer mehrtägigen Gruppenreise, die ein Unternehmen Monate im Voraus zu einem festen Preis verkauft hat. Steigt der Dieselpreis zwischen Buchung und Fahrt deutlich, kann das Unternehmen den vereinbarten Reisepreis nicht einfach nachträglich erhöhen. Die Mehrkosten bleiben beim Betrieb.

Ähnlich sieht es im ÖPNV und Schulbusverkehr aus. Ein Busunternehmen, das Linien fährt, muss seinen Fahrplan unabhängig vom aktuellen Dieselpreis erfüllen – damit die Fahrgäste ihre Arbeitsstelle oder Schule zuverlässig erreichen können. Eine vertragliche Anpassung der Vergütung ist, wenn überhaupt, zumeist nur einmal jährlich möglich.

Hier sieht der NWO auch die Auftraggeber klar in der Verantwortung. „Selbst eine gezieltere staatliche Unterstützung wird die Mehrkosten der Unternehmen voraussichtlich nicht vollständig ausgleichen können. Umso entscheidender ist es jetzt, dass Busbetriebe mit ihren Auftraggebern über eine faire Lastenteilung verhandeln und sich die Auftraggeber einer solchen Lösung nicht verschließen“, führt Gladasch aus.

Besonders kritisch sieht der NWO zudem die möglichen Auswirkungen des neuen Tankrabatts auf die reguläre Energiesteuerentlastung nach § 56 Energiesteuergesetz für Linienverkehre und Freistellungsverkehre in Höhe von 5,402 Cent je Liter. Diese wurde in der ersten Phase des Tankrabatts von Mai bis Juni 2026 ausgesetzt, sodass die Entlastungswirkung des Tankrabatts auf etwa 8,8 Cent netto zusammenschrumpfte.

„Leider ist genau damit erneut zu rechnen“, meint der NWO-Geschäftsführer. Ausgerechnet die Unternehmen, deren Tätigkeit der öffentlichen Mobilität dient, die zugleich die Verkehrswende voranbringen sollen und die Kosten der Transformation zur Elektromobilität zu schultern haben, würden dann erneut deutlich weniger von den ohnehin geringen Entlastungen profitieren als andere Kraftstoffverbraucher. „Das ist schlicht widersinnig.“

Unabhängig von den nun beschlossenen Maßnahmen des Spritpreis-Entlastungspakets wird die Busbranche gemeinsam mit dem Güterverkehr weiterhin für eine zielgerichtete Entlastung der Busunternehmen und der Unternehmen des Straßengüterverkehrs eintreten, etwa durch einen Gewerbediesel.

Langenfeld, 22. September 2026

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