Förderaufruf alternative Antriebe: Förderung von bis zu 70 Prozent der Investitionsmehrkosten – Förderung auch von Reise- und Fernbussen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat nun einen Förderaufruf zur Richtlinie „Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ veröffentlicht. Ziel ist es, den Markthochlauf von klimafreundlichen Antriebstechnologien im Busbereich zu beschleunigen und einen selbsttragenden Markt bis 2030 zu etablieren. Das BMV setzt damit die erfolgreiche Förderung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben fort und plant, die Beschaffung von weiteren, mindestens 1.500 Elektrobusse zu unterstützen. Das BMV und Minister Schnieder haben gezeigt, dass auf ihr Wort bei der Elektroförderung Verlass ist. Die Ausgestaltung der Richtlinie zeigt auch klar, dass unsere Branche im Hinterkopf verankert war. Es heißt: „Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.“ Es werden neben ÖPNV-Bussen auch Reise- und Fernbusse gefördert. Skizzen im Rahmen dieses Förderaufrufs können ab dem 26. Mai über das Onlineportal easy-Online bis einschließlich 21.07.2026 eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Die Beschaffung von Bussen mit folgenden Antriebssystemen oder deren Umrüstung:

  • Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse)
  • Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)

Die Beschaffung und Errichtung von Infrastruktur1 sowie die dazugehörige technische Ausrüstung mit

folgenden Eigenschaften:

  • 2.1. Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet
  • 2.2. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff

Priorisierung und Förderquoten

Je nach Elektrifizierungsgrad, werden die beantragenden Unternehmen einer sogenannten Fördersäule zugeordnet. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Deshalb werden die Skizzen jeweils innerhalb der Kategorien einer Fördersäule priorisiert. Bei der Zuteilung der Mittel wird sichergestellt, dass in jeder Kategorie der Wettbewerb gewahrt bleibt.

Grundsätzlich werden bei Unternehmen, die noch über keine oder wenige Elektrobusse verfügen (egal ob ÖPNV- oder Fern- und Reisebusse) auch Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Diese fallen in die Kategorie „Aktivierungsprogramm. Dort werden für Busse bis zu 70 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert. Bei Infrastrukturmaßnahmen werden bis zu 40 Prozent gefördert.

Unternehmen, die bereits über einen hohen Anteil von Elektrobussen in ihrer Flotte verfügen (größer als 50 Prozent, inkl. Förderzusagen), fallen in das sogenannte Skalierungsprogramm. Die maximale Förderquote beträgt bis zu 55 Prozent. Im Skalierungsprogramm sind Infrastrukturausgaben kein Bestandteil der Förderung.

Die Priorisierung erfolgt zu 70 Prozent anhand der Klimawirkung und des Fördermitteleinsatzes (Fördermitteleffizienz) und zu 30 Prozent anhand Umsetzungskonzept und -perspektive, welche im Rahmen der qualitativen Skizzenbeurteilung bewertet werden.

Die Fördermitteleffizienz wird dabei aus den nachfolgenden Parametern ermittelt:

  • voraussichtliche jährliche CO2-Vermeidung unter Berücksichtigung der Fahrleistung der Busse mit alternativem Antrieb,
  • Nutzungsanteile von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und
  • Fördermittelbedarf.

Die Fördermitteleffizienz hat eine signifikante Auswirkung auf die Priorisierung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Faktoren wie zum Beispiel geringere Infrastrukturausgaben, Buspreise unterhalb der Obergrenzen, wie auch Förderquoten unterhalb der maximal zulässigen Höhe positiv auf das Priorisierungsergebnis auswirken. Außerdem werden Projekte mit einer schnellen Umsetzungsperspektive in der Priorisierung angehoben.

Grundsätzlich ist wieder der Preis eines Dieselreferenz-Busses der Maßstab für die Berechnung der tatsächlichen Förderhöhe.

Gibt es weitere Anforderungen?

Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 12,5 Millionen Euro (Busse inkl. Infrastruktur). Eine Doppelförderung ist nicht zulässig; bereits beschaffte bzw. bestellte Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.

Grundsätzlich muss die Veröffentlichung der Ausschreibung der Busse innerhalb von 6 Monaten und die verbindliche Bestellung der Busse innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Vorhabenlaufzeit erfolgen. Weiterhin muss mit der Errichtung der ggf. über diesen Aufruf geförderten Infrastruktur innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Vorhabenlaufzeit begonnen worden sein.

Die Zweckbindung wird bei Bewilligung auf die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme festgelegt. Der Zweck der Betankungs- und Ladeinfrastruktur ist die Energieversorgung der geförderten Busse mit alternativem Antrieb. Die Zweckbindungsfrist für die geförderte Betankungs- und Ladeinfrastruktur wird auf 5 Jahre nach Inbetriebnahme festgelegt.

Es besteht grundsätzlich eine Mindesthaltedauer von 5 Jahren ab Inbetriebnahme für die geförderten Fahrzeuge, d.h., der Fördergegenstand ist somit innerhalb der Mindesthaltedauer nicht zu veräußern.

Die Umrüstung von herkömmlichen Fahrzeugen auf alternative Antriebe ist nur förderfähig, wenn das zur Umrüstung beauftragte Unternehmen neben der gesetzlichen Gewährleistung auf das Fahrzeug, die weitere Lebensdauer bzw. Fahrleistung des Busses auf mindestens 5 Jahre oder 600.000 km auslegt.

Eine Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am 28. Mai um 13.00 Uhr statt. Sie können sich hier anmelden. Den Aufruf samt aller Unterlagen finden Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich.