Lettland: Neue Vorschriften für Drittstaatsangehörige

In Lettland gelten neue Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige, also Bürgerinnen und Bürger aus Ländern außerhalb der EU, der NATO, der OECD, des EWR, der Schweiz und Brasiliens, die kein lettisches Visum oder keine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Diese Personen müssen spätestens 48 Stunden vor der Einreise über das offizielle Portal IEM (https://eta.gov.lv/en/) detaillierte Reiseinformationen einreichen. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen von bis zu 400 Euro führen. Es wird empfohlen, dass Transport- und Busunternehmen ihre internen Prozesse prüfen und ihre Fahrer rechtzeitig über die neuen Anforderungen informieren.